Vereinssatzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen Entomologische Gesellschaft ORION Berlin gegr. 1890 e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Hauptaufgaben des Vereins sind die Förderung der Insektenkunde, der Schutz bedrohter Arten und ihrer Biotope sowie Vermittlung eines freundschaftlichen Kontaktes und eines Erfahrungsaustausches der Mitglieder bei entomologischen Fragen.
    Dies soll insbesondere erreicht werden durch
    1. Vortragsabende und gemeinsamen Exkursionen
    2. Unterhaltung einer entomologischen Bibliothek
    3. Unterhaltung entomologischer Sammlungen
    4. Praktische Naturschutzarbeit
    5. Beratung der Naturschutzbehörden bei entomologischen Fragen
    6. Unterstützung bei der Bildungsarbeit des Museum für Naturkunde, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung.
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitglieder

  1. Der Verein führt als Mitglieder:
    1. ordentliche Mitglieder
    2. Ehrenmitglieder
  2. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind in allen Angelegenheiten des Vereins voll stimmberechtigt.
  3. Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt nach Antrag und Anerkennung der Vereinsatzung durch einen Vorstandsbeschluss. Eine Ablehnung muss begründet und der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.
  4. Zum Ehrenmitglied kann durch die Hauptversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit ernannt werden, wer sich besondere Verdienste für den Verein erworben hat.
  5. Die Mitgliedschaft wird beendet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
    Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam.
    Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand in einer Vorstandssitzung mit Zweidrittelmehrheit. Er kann erfolgen, wenn das Mitglied gegen den Zweck des Vereins (§2) gröblich verstößt, wenn es das Ansehen des Vereins geschädigt hat oder seiner Beitragspflicht trotz Mahnung nicht nachgekommen ist.
    Das Mitglied kann gegen den Ausschluss schriftlich Einspruch erheben. Über diesen Einspruch wird in der folgenden Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit entschieden.

§ 4 Beiträge

  1. Zur Deckung der Vereinsausgaben wird von jedem ordentlichen Mitglied ein monatlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe von der Hauptversammlung festgesetzt wird.
  2. Schüler und Studenten zahlen die Hälfte des festgesetzten Beitrags.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Organe und Leitung des Vereins

  1. Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
  2. Der Vorstand des Vereins besteht aus
    1. Vorsitzende/r
    2. stellvertretende/r Vorsitzende/r
    3. Geschäftsführer/in
  3. Die Aufgaben und die Vertretungsregelungen im Vorstand werden durch eine interne Geschäftsordnung bestimmt, die durch den Vorstand einstimmig zu beschließen ist.
  4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n oder seine/n Vertreter/in je allein vertreten.

§ 6 Wahl des Vorstands

  1. Der/Die Vorsitzende, sein/e Stellvertreter/in und der/die Geschäftsführer/in werden in geheimer Wahl von der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
  2. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.

§ 7 Revision

  1. Es ist mindestens ein/e Revisor/in zu bestellen. Die Wahl wird von der Hauptversammlung vorgenommen. Er/Sie wird für 2 Jahre gewählt. Der/Die Revisor/in darf nicht zugleich dem Vorstand angehören.
  2. Der/Die Revisor/in hat/haben von Zeit zu Zeit, mindestens jedoch nach Abschluss eines Kalenderjahres, die Ordnungsmäßigkeit der internen Vereinsführung und insbesondere die Vollständigkeit der Buchführungs- und Bankunterlagen zu prüfen.

§ 8 Versammlungen

  1. Es finden statt
    1. Mitgliederversammlungen
    2. Vorstandssitzungen
  2. Über die Beschlüsse in den Sitzungen bzw. Versammlungen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen sind.

§ 9 Vorstandssitzungen

- wurde ersatzlos gestrichen -

§ 10 Mitgliederversammlung

  1. Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorstand ein. Die Einladung ist ordnungsgemäß, wenn sie mindestens drei Wochen vor dem Termin der Versammlung in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgt ist.
  2. Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder vertreten sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wenn nicht etwas Anderes in dieser Satzung genannt ist.
  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) findet alljährlich zu Beginn des Geschäftsjahres statt.
  4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf von dem/r Vorsitzenden einberufen. Sie müssen innerhalb von zwei Wochen einberufen werden, wenn mindestens der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

§ 11 Datenschutz

  1. Welche Daten der Verein über seine Mitglieder und sonstige Personen mit Hilfe der EDV oder Mitgliederkarteien erheben, verarbeiten oder nutzen darf, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
  2. Mit dem Beitritt stimmt das Vereinsmitglied der Erhebung und ggfs. Veröffentlichung insbesondere der nachstehenden Daten zu:
    1. Mitgliederliste intern
      (Weitergabe nur an Mitglieder, Veröffentlichung auf der Webseite des Vereins z.B. durch Benutzerkennung und Passwort geschützt)
    2. Mitgliederliste öffentlich
      (Veröffentlichung auf der Webseite des Vereins, bestehend aus:
      Name, Vorname, Email-Adresse, Spezialgebiet)
    3. Anwesenheitslisten
      (keine Veröffentlichung, nur Name, Vorname)
    4. Daneben werden auf der Webseite des Vereins insbesondere in Verbindung mit Berichten über Vereinsexkursionen u.ä. Fotos von Vereinsmitgliedern mit und ohne Namensnennung veröffentlicht.
  3. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
  4. Der für die Veröffentlichung verantwortliche Vereinsvorstand ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, die durch die Umstände geboten erscheinen. Angesichts der besonderen Eigenschaften von Online-Verfahren (insbesondere Internet), kann dieser den Datenschutz jedoch nicht umfassend garantieren.
  5. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen; ferner ist nicht garantiert, dass die Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht, die Daten nicht verändert werden können.
  6. Das Vereinsmitglied kann seine Einwilligung zur Veröffentlichung oben genannter Daten und/oder Fotos jederzeit teilweise oder ganz durch schriftlichen Widerspruch zurückziehen.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von Dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Die Liquidatoren werden mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
  3. Bei der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen in das Eigentum des Museum für Naturkunde, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin" oder deren Nachfolger über.

Vorstehende Satzung wurde am 26.04.2016 von der Mitgliederversammlung beschlossen